Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stefan Brög
Anlagenpflege & Gartenservice
Mutlanger Berg 7
73552 Schwäbisch Gmünd
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Stefan Brög – Anlagenpflege & Gartenservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Durchführung von Garten- und Anlagenpflegearbeiten, insbesondere Pflege von Grünanlagen, Hecken- und Strauchschnitt, Rasenpflege, Baumschnitt, saisonale Pflegearbeiten sowie sonstige gärtnerische Dienstleistungen.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Abschlagszahlung vereinbart werden.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- das Grundstück bzw. der Arbeitsbereich frei zugänglich ist,
- keine Hindernisse oder Gefahrenquellen (z. B. verdeckte Leitungen, Bewässerungssysteme, Stromkabel) die Arbeiten beeinträchtigen,
- notwendige Genehmigungen (z. B. bei Baumschnitt nach kommunalen Satzungen) vorliegen.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen.
6. Ausführungszeit und Witterung
Vereinbarte Ausführungstermine stehen unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungsbedingungen.
Bei ungünstiger Wetterlage (z. B. Frost, Starkregen, Sturm) oder anderen unvorhersehbaren Umständen kann sich die Ausführung angemessen verschieben, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
7. Entsorgung von Schnittgut und Abfällen
Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die fachgerechte Entsorgung von Grünabfällen gegen gesonderte Berechnung.
Alternativ kann das Schnittgut auf Wunsch des Auftraggebers auf dem Grundstück verbleiben.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für:
- bereits vorgeschädigte Pflanzen,
- witterungsbedingte Schäden,
- natürliche Wachstumsveränderungen oder Pflanzenkrankheiten
ist ausgeschlossen, sofern kein Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
9. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Ausführung der Arbeiten anzuzeigen.
Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistung dauerhaft unmöglich wird.
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwäbisch Gmünd.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
